Rettungssanitäter

Die Qualifikation des Rettungssanitäters ist in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter beschrieben: Rettungssanitäter sind befähigt, „Notärzte sowie Rettungsassistenten und Notfallsanitäter bei der Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen und bei der Herstellung der Transportfähigkeit von Notfallpatienten zu unterstützen; bis zur Übernahme der Behandlung durch einen Notarzt.“ Außerdem gewährleisten sie eine fachgerechte Betreuung beim qualifizierten Krankentransport und in der Notfallrettung. 

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gliedert sich in vier Abschnitte:

– 240 Stunden theoretische Ausbildung an einer Rettungsdienstschule

– 80 Stunden klinische Ausbildung bestehend aus einem Praktikum in der Anästhesie sowie auf der Intensivstation oder in der Notaufnahme

– 160 Stunden Rettungswachenpraktikum

–  40 Stunden Abschlusslehrgang inklusive staatlicher Prüfung

Bitte beachten Sie: Bis zum Ende des 3. Quartals 2023 sind alle Praktikumsplätze bereits vergeben.