Die Qualifikation des Rettungssanitäters ist in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter beschrieben: Rettungssanitäter sind befähigt, “Notärzte sowie Rettungsassistenten und Notfallsanitäter bei der Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen und bei der Herstellung der Transportfähigkeit von Notfallpatienten zu unterstützen; bis zur Übernahme der Behandlung durch einen Notarzt.” Außerdem gewährleisten sie eine fachgerechte Betreuung beim qualifizierten Krankentransport und in der Notfallrettung.
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gliedert sich in vier Abschnitte:
– 160 Stunden theoretische Ausbildung an einer Rettungsdienstschule
– 160 Stunden klinische Ausbildung bestehend aus einem Praktikum in der Anästhesie sowie auf der Intensivstation oder in der Notaufnahme
– 160 Stunden Rettungswachenpraktikum
– 40 Stunden Abschlusslehrgang inklusive staatlicher Prüfung